Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht
Es gibt in Deutschland bezüglich Arbeit keinen richtigen Markt, sondern ein mächtiges Kartell von Gesetzgebung, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die weitgehend die Bedingungen diktieren, unter denen Arbeitsanbieter und -nachfrager (nicht) miteinander vertragliche Vereinbarungen schließen und ausführen dürfen.
Diese Bedingungen stehen der Begründung, Fortsetzung und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen in großem Umfang entgegen, was alle Beteiligten wissen. Der Staat möchte hieran aber - zum Schaden der betroffenen Vertragsparteien und der Arbeitslosen - nichts ändern, sondern verstärkt seine diesbezüglichen Aktivitäten.
Wozu „Arbeitsrecht“?
Ziel und Inhalt des „Arbeitsrechts" ist die staatliche Kontrolle ALLER Formen bezahlter Arbeit und die lückenlose Generierung von Enteignungserträgen aus der Verwertung der Arbeitskraft jedes Einzelnen. Dafür wird das ganze Arsenal dessen eingesetzt, was die Rüstungsschmieden der Verrechtlichung hervorgebracht haben: vom Steuer- und Sozialversicherungsrecht bis zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und zu unzähligen Gerichtsurteilen.
Unterworfen werden die Arbeitsverhältnisse beispielsweise Tarifvertrags-, Kündigungsschutz-, Betriebsverfassungs-/Mitbestimmungs-, Ausbildungs-, „Arbeitsschutz“-, Mindestlohn-, „Gleichbehandlungs-“, „Gleichstellungs"-, Urlaubs-, Arbeitszeit-, Zivilrechts-, Handelsrechts-, Gewerberechts-, Quoten-Regelungen aller Art.
Auf diese Weise ist der staatliche Dirigismus des Arbeitsmarkts in Deutschland auf die Spitze getrieben. Er umfasst auch de facto unbezahlte Arbeit („Ein-Euro-Jobs"). Mit ihr wird unter Augenzwinkern eine bestimmte Arbeitgeber-Klientel begünstigt, und es wird erreicht, dass die betroffenen Arbeitslosen nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen.
Wer profitiert von reguliertem Arbeitsmarkt?
Die Arbeitswelt ist ein Wesen in der Zwangsjacke - das ist der Sinn der Übung.
Hervorgebracht hat die Paragraphenwelt im Arbeitsleben spezielle Begünstigte, in Form eines echten, riesigen und sich stets ausweitenden Spezial-Arbeitsmarkts. Er dreht sich um sich selbst und sichert hunderttausenden von steuerfinanzierten und staatsprotegierten Personen Einkünfte: in der unablässig reformierenden und seit Jahrzehnten expandierenden staatlichen und nichtstaatlichen „Sozialpolitik“ aller Bereiche und Ebenen, in der Arbeitslosenverwaltung und im angehängten Dauerqualifizierungs- und Schulungsgewerbe, bei steuerbegünstigten (angeblich gemeinnützigen) Scheinbeschäftigungsfirmen, bei Gewerkschaften, Verbänden, Sozialkonzernen, in den wirtschafts- und rechtsberatenden Berufen, in allen Zweigen des Gerichtswesens, in ungezählten Beratungsstellen, in der Verlags- und Medienbranche. Und das Ganze muss natürlich auch gelehrt und gelernt werden: an Universitäten, Hochschulen, Akademien, Instituten, Schulen, Volkshochschulen...
Libertäres Ziel: Abrüstung
Würde die Arbeitswelt nicht mehr unter Paragraphenbeschuss genommen, käme es gar zu einer Abrüstung, winkte eine große Friedensdividende: eine gewaltige Ausdehnung der Beschäftigung und Steigerung der Produktivität der Unternehmen. Das weiß die Rüstungslobby aller Ebenen aber zu verhindern.
